Allgemeine Bedingungen für die Teilnahme am Neusser Schützenlauf

§ 1 Anwendungsbereich

Diese Teilnahmebedingungen gelten für die Teilnahme an vom Schützenlustzug Vorzüglich organisierten Neusser Schützenlauf. Die Teilnahmebedingungen sind in ihrer bei Anmeldung jeweils gültigen Fassung Bestandteil des Vertrages zwischen dem Schützenlustzug Vorzüglich und dem Teilnehmer.

§ 2 Teilnahmevoraussetzungen, Zeitmessung

Die Teilnehmer müssen höchstpersönlich starten und in der Lage sein, die Strecke aus eigener Kraft zu bewältigen. Die Teilnehmer bestätigen mit ihrer Anmeldung, die gesundheitlichen Voraussetzungen zur Teilnahme zu erfüllen. Am Tag der Veranstaltung werden die Teilnehmer nur dann antreten, wenn sie gesund sind und das Rennen sofort bei Anzeichen von Schwäche und/oder Unwohlsein abbrechen.

§ 3 Organisatorisches, Anweisungen

Informationen zur Organisation und ggfs. Kurzfristige Änderungen finden sich auf dieser Website. Wir empfehlen den Teilnehmenden, sich hierüber regelmäßig, jedenfalls am Tage der Veranstaltung zu informieren. Den Anweisungen der Organisatoren und der Streckenposten ist unbedingt Folge zu leisten.

§ 4 Zeitmessung

Informationen zu der verwendeten Zeitmess-Technik werden bei der Anmeldung auf der entsprechenden Website gegeben. Die Teilnahme an unserem Lauf mit einer nicht von uns zugelassenen Zeitmess-Transponder ist nicht zulässig.

§ 5 Öffentliche Veranstaltung, Bild- und Tonaufnahmen

Den Teilnehmern ist bewusst, dass es sich bei unserer Sportveranstaltung um eine öffentliche Veranstaltung handelt. Sie können Gegenstand einer medialen Berichterstattung sein sowohl online im Internet und/oder sozialen Medien als auch offline in Funk, TV und Print. Die Teilnehmer müssen damit rechnen, dass sie Gegenstand werden können von Bild- oder Videoberichterstattung. Auch der Veranstalter wird die Veranstaltung mit Bild- und Tonaufnahmen festhalten.

§ 6 Disqualifikation

Bei Zuwiderhandlungen gegen diese Teilnahmebedingungen und/oder für den Fall, dass Sie unseren Anweisungen oder denen der Streckenposten nicht Folge leisten und die Gefahr besteht, dass der ordnungsgemäße Ablauf der Veranstaltung oder die Sicherheit und/oder Gesundheit der Teilnehmer gefährdet werden, ist eine Disqualifikation möglich. Weiter behalten wir uns vor, ein Startverbot (auch für die Zukunft) auszusprechen.

§ 7 Anmeldung

Um am Neusser Schützenlauf teilzunehmen, müssen sich Teilnehmer, wenn nicht im Einzelfall anders geregelt, über die Website www.schuetzenlauf.de anmelden.

§ 8 Startnummern

Die Startnummern können von den Teilnehmern persönlich oder von einem Vertreter abgeholt werden. Teilnehmer haben keinen Anspruch auf Zusendung der Startnummern.

§ 9 No-Show

Erklären Teilnehmer, nicht am Vertrag über die Teilnahme am Neusser Schützenlauf festhalten zu wollen (z. B. durch Kündigungs- oder Rücktrittserklärung) bzw. sagen sie die Teilnahme an der Sportveranstaltung ab oder nehmen sie das Startrecht – ohne abzusagen – nicht wahr („No-Show“), so verstehen wir diese Erklärung bzw. dieses Verhalten – unabhängig, ob die Teilnehmer hierzu berechtigt sind – als endgültigen Verzicht auf das Startrecht und die Teilnahme.

§ 10 Erstattung Teilnehmerbeitrag

Wenn Teilnehmende erklären, nicht zur Sportveranstaltung antreten zu wollen oder – gleich aus welchen Gründen – nicht zu starten, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung bzw. Erstattung des Teilnahmebeitrages. Gleiches gilt bei Disqualifikation der Teilnehmer (s. § 6).

§ 11 Rücktritt

Sofern Teilnehmenden ein gesetzliches Rücktrittsrecht zusteht, wird Ihnen der für die Teilnahme an der Sportveranstaltung gezahlte Betrag erstattet.

§ 12 Anpassung im Veranstaltungsablauf

Wir sind berechtigt und ggfs. sogar verpflichtet, die Veranstaltung in begründeten Ausnahmesituationen zeitlich und/oder örtlich zu verlegen, zu verkürzen, ganz oder in Teilen, vollständig oder temporär abzubrechen, teilweise zu schließen oder abzusagen. Eine begründete Ausnahmesituation, welche eine derartige Maßnahme rechtfertigt, liegt vor, wenn zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die geplante Durchführung oder Fortsetzung der Veranstaltung zu einer konkreten Gefährdung von Leib und Leben oder von Sachen mit erheblichem Wert führen könnte. Über derartige Änderungen werden wir die Teilnehmer – soweit möglich – vorab per E-Mail benachrichtigen und auf unser Website informieren.

§ 13 Absage, Abbruch, Höhere Gewalt

Sollte die Veranstaltung aufgrund von höherer Gewalt, behördlicher Anordnung, Unwetter (Sturm, Hochwasser etc.) oder anderen Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, abgesagt werden oder in ihrer Durchführungsform verändert werden müssen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Minderung des Startgeldes und keine Schadensersatzpflicht gegenüber den Teilnehmern. Wenn der Neusser Schützenlauf bereits begonnen hat und aus den vorgenannten Gründen abgebrochen werden muss, haben die Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückzahlung der gezahlten Teilnahmebeiträge oder auf Zahlung von Schadenersatz.

§ 14 Haftung

Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden und Verluste jeglicher Art. Änderungen im Ablauf der Veranstaltung – insbesondere organisatorischer oder wetterbedingter Art – sind vorbehalten.

Für gesundheitliche Risiken in der Person des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Veranstaltung übernimmt der Schützenzug Vorzüglich keine Haftung. Insbesondere übernimmt der Schützenzug Vorzüglich auch keine Haftung für gesundheitliche Folgen, die daraus resultieren, dass Teilnehmer in einem für die Bewältigung der Sportveranstaltung nicht ausreichendem Fitnesszustand oder mit einer Infektion, akuten Krankheit oder Verletzung starten, wenn sie sich während der Teilnahme unwohl fühlen und/oder sich verletzt haben. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zu Gunsten der Erfüllungsgehilfen.

§ 15 Datenerhebung und –Verarbeitung

Die bei der Anmeldung von Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten, werden von Time and Voice GbR (Geschäftsführer: Yannick Eckey & Sabrina Scheer) gespeichert und zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Sportveranstaltung, einschließlich des Anzeige der Laufergebnisse auf personalisierten Urkunden sowie für die Zahlungsabwicklung verarbeitet. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Anfrage der Teilnehmenden und ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DS-GVO für die Erfüllung des Teilnehmervertrages und den vorvertraglichen Maßnahmen erforderlich. Die im Rahmen der Vertragserfüllung von uns erhobenen personenbezogenen Daten werden bis zum Ablauf der Verjährungsfrist nach Vertragserfüllung von uns gespeichert, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen bestehen oder die Teilnehmenden nicht in eine darüberhinausgehende Speicherung eingewilligt haben nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DS-GVO.

Darüber hinaus verarbeiten und veröffentlichen wir die Name, Vorname, Geburtsjahr, Geschlecht, ggf. Verein, Startnummer und Ergebnis (Platzierung und Zeiten) der Teilnehmenden zur Darstellung von Teilnehmer- und Ergebnislisten auf unserer Website und speichern diese zur Erstellung einer – auch historischen – Ergebnisdatenbank. Diese Datenverarbeitung und Weitergabe erfolgt auf der Grundlage unserer berechtigten Interessen nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DS.GVO.

Die im Zusammenhang mit der von uns gemäß § 5 durchgeführten und/oder veranlassten Bild- und Tonaufnahmen einhergehende Erhebung, Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage unserer berechtigten Interessen nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DS-GVO.

Mai 2022